création de société en estonie

Unsere Stärke: Bankeinführungen* bei echten Banken (Bankfilialnetz)

und immer unsere Echtzeit- und italienische Reaktionsfähigkeit, ständige Überwachung und Unterstützung, die in allen unseren Paketen enthalten sind.

Das Premium-Paket* : in 1 oder 2 Raten zahlen

Gründung einer Gesellschaft in Estland ohne Reisekosten + Bankeneinleitung*.

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In 2 Raten zahlen, Anzahlung von 1208 € ohne MwSt.

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  • Wenn Sie eine Bestellung aufgeben, erhalten Sie automatisch per E-Mail ein Formular zur Unternehmensgründung, das Sie ausfüllen müssen.
  • Zahlung per Banküberweisung ist ebenfalls möglich: Sie können Ihre Bestellung oben aufgeben; während des Bezahlvorgangs wird Ihnen die Möglichkeit der Zahlung per Banküberweisung angeboten. Markieren Sie das Kästchen ‘Banküberweisung’. Sobald wir Ihre Bestellung erhalten haben, senden wir Ihnen unsere Bankverbindung für die Überweisung zu. Sie haben die Möglichkeit, in einer oder zwei Raten zu zahlen.

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LTD (Limited) mit Sitz in London, keine Reise erforderlich, Einführung in die HSBC-Bank*.
Neu: Vermittlung eines Kontakts zu einem unserer Kundenreferenten. Möchten Sie sich über unser Unternehmen vergewissern? Wir bieten Ihnen auf Anfrage die Möglichkeit, mit einem unserer Kundenreferenten in Kontakt zu treten.
Stammkapital von 1 £ eingetragen*, nicht hinterlegt. Möglichkeit der Eintragung eines höheren Stammkapitals, ohne dass es bei der Eintragung der Gesellschaft und der Eröffnung des Bankkontos bei der Bank hinterlegt wird*.

Bankeinführung* (Online-Banking, Kreditkarte,...) bei Revolut Business, Wise,...: 0 € (in allen Aufträgen zur Unternehmensgründung enthalten)


Oder

Deutscher Support (ein unabhängiger, für den Kunden verantwortlicher Partner, der bei der Bank angestellt ist, ruft Sie auf Italienisch an und bearbeitet Ihren Antrag auf Eröffnung eines Kontos bei Revolut Business oder einem anderen unserer Partner): 290 € ohne MwSt.

Oder

Bankeneinleitung* in einer echten Bank in Europa (deutsche Sprache und Manager, Bankangestellter), Bankfilialnetz in einem an Italien angrenzenden Land: mit Reise, 392 € ohne MwSt.

Oder

Vorstellung der Bank* in einer ehten Bank, die aus einem Netz von Filialen besteht, OHNE DELOCALISIERUNG (was bei einer echten Bank selten ist), natürlich mit Online-Fernzugriff und mit einem unabhängigen Kundenbetreuer, der für die Bank arbeitet und Deutsch spricht: keine Reisekosten, 392 € ohne MwSt.

Oder

Introduction bancaire frontalière et internationale en banques physiques (agences)*

HSBC-Bankeinführung* in einem EU-Land : 890 € ohne Mehrwertsteuer

Création de votre société holding à Londres, sans déplacement, introduction bancaire HSBC. Nous parlons français

Sie können sich natürlich auch für eine Einführung* in das Online-Banking (neo-banking: Revolut Business oder einer unserer Partner) entscheiden, die in allen unseren Gründungspaketen kostenlos enthalten ist.

Gründung einer Gesellschaft in Estland von jedem Land der Welt aus

Estland ist vielleicht eines der technologisch fortschrittlichsten Länder; in den letzten Jahren wurden im Rahmen des E-Estonia-Projekts das Legislativorgan, das Wahlrecht, das Bildungswesen, die Justiz, das Gesundheitswesen, die Banken, die Steuern und die Bereiche der Polizei in einer einzigen Plattform digitalisiert.

Darüber hinaus hat Estland als erstes Land der Welt das Konzept des elektronischen Wohnsitzes eingeführt, bei dem es sich um einen länderübergreifenden digitalen Personalausweis für nichtestnische Bürger handelt, der von der estnischen Regierung ausgestellt und unterstützt wird.

Estland hat sich in den letzten zehn Jahren zu einem Technologiezentrum entwickelt, in dem Dutzende erfolgreicher Start-up-Unternehmen „abheben“.

Technologie- oder andere Unternehmer werden in der Regel von dem einfachen und relativ vernünftigen estnischen Steuerumfeld angezogen – keine Steuer auf einbehaltene Unternehmensgewinne und eine Steuer von 20 % auf ausgeschüttete Gewinne. Darüber hinaus ist die Corporate Compliance hier ausgefeilt, da alle vorgeschriebenen Einzahlungen elektronisch über die estnische elektronische Aufenthaltskarte vorgenommen werden können. Diese Karte ist ein länderübergreifender digitaler Personalausweis für nichtestnische Staatsbürger, der von der estnischen Regierung ausgestellt und unterstützt wird.

Estnische Unternehmen können auch von einigen E-Commerce- und Internetunternehmern in Betracht gezogen werden, da sie eine kostengünstige Konfiguration bieten und Zugang zu der breiten Palette von Zahlungsabwicklungsoptionen im Europäischen Wirtschaftsraum haben.

Rechtliches

Ländercode – EE

Rechtsgrundlage – Zivilrecht (Deutsch)

Rechtsrahmen – Handelsgesetzbuch

Gesellschaftsform – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Osaühing, OÜ)

Haftung – Die Haftung der Anteilseigner für die Gesellschaft ist auf die Höhe ihrer jeweiligen Beteiligungen beschränkt.

Stammkapital – Das Stammkapital einer Gesellschaft muss mindestens 2.500 Euro betragen, wobei der Mindestnennwert pro Aktie 1 Euro betragen muss. Wenn das Stammkapital weniger als 25.000 Euro beträgt, muss das Kapital bei der Gründung nicht eingezahlt werden. Allerdings darf eine Gesellschaft keine Gewinne ausschütten, wenn das Stammkapital nicht eingezahlt wird.

Kapitaleinlagen können in bar oder in Form von Sachleistungen erbracht werden, aber mindestens die Hälfte der Einlage muss in bar gezahlt werden.

Aktionäre – Eine estnische Gesellschaft kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen, ansässigen oder nicht ansässigen Personen gegründet werden. Die Einzelheiten der Anteilseigner werden öffentlich bekannt gegeben.

Direktoren – Eine Gesellschaft muss mindestens einen Direktor haben, der eine Privatperson, ein Gebietsansässiger oder ein Gebietsfremder sein muss. Wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder nicht in Estland ansässig sind, muss die Gesellschaft einen örtlichen Vertreter mit örtlicher Adresse ernennen.

Ein Aufsichtsrat ist obligatorisch, wenn mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt sind: 1) Umsatz oder Einkommen 2.000.000 EUR; 2) Gesamtvermögen am Bilanzstichtag 1.000.000 EUR; 3) durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten 30 oder mindestens eine der Kennzahlen des Geschäftsjahres übersteigt die folgenden Bedingungen: 1) Umsatz oder Einkommen 6.000.000 EUR; 2) Gesamtvermögen am Bilanzstichtag 3.000.000 EUR; 3) durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten 90.

Sekretär – Estnische Unternehmen können einen Sekretär ernennen, müssen dies aber nicht.

Registrierte Adresse – Ein Unternehmen muss einen Firmensitz in Estland haben (wir stellen ihn zur Verfügung).

Hauptversammlung – Jedes Unternehmen muss jedes Jahr eine Hauptversammlung abhalten oder einen schriftlichen Beschluss der Aktionäre als Ersatz für eine Hauptversammlung fassen.

Elektronische Signatur – Erlaubt.

Redomizilierung – Eingehende/ausgehende Redomizilierung ist nicht erlaubt.

Compliance – Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen Jahresberichte mit Jahresabschlüssen elektronisch beim Handelsregister einreichen und Steuererklärungen beim estnischen Steuer- und Zollamt einreichen.

Die geltenden Berichts- und Prüfungsanforderungen hängen von der Größe des Unternehmens ab.

  • Anteilseigner: mindestens 1
  • Direktoren: mindestens 1
  • Autorisierte korporative Aktionäre
  • Autorisierte Direktoren von Unternehmen
  • Lokaler Direktor erforderlich
  • Sekretärin Erforderlich
  • Lokaler Sekretär Erforderlich
  • Jährliche Generalversammlungen Erforderlich
  • Redomizilierung Erlaubt
  • Elektronische Unterschrift
  • Jährlicher Bericht
  • Geprüfte Abschlüsse
  • Befreiung Von Geprüften Abschlüssen
  • Kontrolle der Wechselkurse
  • Zivilrecht (Deutsch)
  • 1: Mindestanzahl an Aktionären
  • 1 : Mindestanzahl an Direktoren
  • 500 EURO : ausgegebenes Mindeststammkapital
  • EURO : Währung des Stammkapitals
Création de société en Estonie, sans déplacement, introduction bancaire incluse, suivi et assistance.

Steuern

Grundlage – Die Körperschaftssteuer wird auf das Welteinkommen erhoben.

Steuersatz – Nicht ausgeschüttete Gewinne sind steuerfrei. Gewinnausschüttungen unterliegen in der Regel einer Steuer von 20% (20/80 des ausgeschütteten Nettobetrags).

Ein niedrigerer Steuersatz von 14% kann für Unternehmen gelten, die regelmäßige Gewinnausschüttungen vornehmen: Dividendenzahlungen in Höhe von höchstens der Marge der in den drei vorangegangenen Jahren ausgeschütteten steuerpflichtigen Dividenden.

Kapitalgewinne – Kapitalgewinne gelten als ordentliches Einkommen und werden besteuert, wenn sie ausgeschüttet werden.

Dividenden – Dividenden gelten als ordentliches Einkommen und werden besteuert, wenn sie ausgeschüttet werden. Die Körperschaftssteuer wird jedoch nicht auf die Weiterverteilung von Dividenden erhoben, wenn die zugrunde liegenden Dividenden von einer steuerlich ansässigen Tochtergesellschaft im EWR oder in der Schweiz erhalten werden und das estnische Unternehmen mindestens 10% der Aktien oder Stimmrechte der ausschüttenden Gesellschaft hält. Diese Befreiung gilt auch, wenn die Tochtergesellschaft nicht im EWR/in der Schweiz ansässig ist und die Gewinne bereits in der ausländischen Gerichtsbarkeit besteuert wurden.

Zinsen – Zinsen werden als gewöhnliches Einkommen behandelt und besteuert, wenn die Gewinne des Unternehmens ausgeschüttet werden.

Lizenzgebühren – Lizenzgebühren werden als gewöhnliches Einkommen behandelt und besteuert, wenn die Gewinne des Unternehmens ausgeschüttet werden.

Quellensteuer – Auf Dividenden wird keine Steuer einbehalten. Wenn die Dividenden jedoch der reduzierten Körperschaftssteuer (14 %) unterliegen und an Privatpersonen (gebietsansässig oder gebietsfremd) ausgeschüttet werden, können sie einer Quellensteuer von 7 % unterliegen, sofern diese nicht aufgrund eines Steuerabkommens reduziert wird.

Auf Zinsen wird keine Quellensteuer erhoben, es sei denn, die Zinsen werden von einem nicht gebietsansässigen Anleger aus einem estnischen Vertragsfonds oder einer anderen Vermögensgesamtheit bezogen (10 %).

Lizenzgebühren, die an Gebietsfremde gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 10 %, es sei denn, der Steuersatz ist aufgrund eines Steuerabkommens ermäßigt oder durch die EU-Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren freigestellt.

Einkommen aus ausländischen Quellen – Einkommen aus ausländischen Quellen unterliegt in der Regel der Körperschaftssteuer.

Verluste – Da die Steuern auf ausgeschüttete Gewinne erhoben werden, gibt es für Steuerzwecke keine Anpassungen der Buchgewinne.

Bestand – Da Steuern auf ausgeschüttete Gewinne erhoben werden, gibt es keine Anpassungen der Buchgewinne für Steuerzwecke.

Anti-Vermeidungsregeln – Die Verrechnungspreisregeln gelten für alle Arten von Geschäften zwischen verbundenen Personen.

Es gibt keine Regeln zur eingeschränkten Kapitalisierung und die SEC-Regeln gelten nur für Einzelpersonen.

Steuern auf Arbeit – Arbeitgeber müssen auf bestimmte Zahlungen an Privatpersonen eine Sozialsteuer in Höhe von 33 % zahlen. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitslosigkeit in Höhe von 1 % bzw. 2 % zahlen.

Steuergutschriften und Anreize – Es gibt keine zusätzlichen Steuergutschriften oder Anreize.

Einkommensteuer für natürliche Personen* – Eine Person gilt als steuerlich ansässig in Estland, wenn sie einen ständigen Wohnsitz hat und/oder sich innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten mehr als 182 Tage in Estland aufhält.

Steuerlich Ansässige unterliegen der Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen zu einem Pauschalsatz von 20%. Steuerausländer zahlen ihre Steuern in dem Land, in dem sie steuerlich ansässig sind.*.

Kapitalgewinne werden als gewöhnliches Einkommen betrachtet und mit dem Standardsteuersatz besteuert. Kapitalerträge werden in der Regel zu den normalen Steuersätzen besteuert. Im Rahmen eines Investitionskontenplans, bei dem Einzelpersonen Anlageeinkommen und Kapitalgewinne steuerfrei reinvestieren können, kann jedoch ein Steueraufschub gewährt werden.

Mieteinnahmen und Lizenzgebühren gelten als gewöhnliches Einkommen und werden daher mit dem geltenden Steuersatz besteuert.

Mehrwertsteuer – Der Standardsatz der Mehrwertsteuer beträgt 20 %. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gelten ermäßigte Sätze von 9% und 0%.

estonia company incorporation

Details zum Land

Nationalflagge von Estland

Währung EURO

Kontinent Europa

Muttersprachen Estnisch, Russisch

Bevölkerung 1,291170

Die Republik Estland ist eine baltische Republik in Nordeuropa. Sie ist seit 1991 unabhängig von der Sowjetunion und seit 2004 Mitglied der Europäischen Union (EU) und der NATO. Es grenzt im Süden an Lettland, im Osten an Russland, im Norden an den Finnischen Meerbusen und im Westen an die Ostsee.

Das Land wird von etwa 1 287 000 Menschen bewohnt. Seine Hauptstadt und die bevölkerungsreichste Stadt ist Tallin. Seine Amtssprache ist Estnisch, obwohl etwa ein Drittel der Bevölkerung russischsprachig ist. Im Jahr 2011 löste der Euro (EUR) die Estnische Krone (EEK) als offizielle Währung mit dem Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels ab. Das Land zeichnet sich auch durch seine verantwortungsvollen öffentlichen Finanzen aus und ist der am wenigsten verschuldete Staat (9,6% des BIP) in der OECD.

Estland ist weltweit führend im Bereich der digitalen Governance und eines der fortschrittlichsten Länder im Bereich der Digitalisierung. Alle Esten erhalten einen digitalen Personalausweis, mit dem sie Zugang zu rund 4000 Online-Diensten haben, sei es zur Verwaltung ihrer Finanzen, zur Registrierung von Unternehmen, zur Unterzeichnung digitaler Verträge, zur Zahlung von Steuern, zur Beantragung von Rezepten oder sogar zur Stimmabgabe.

Sie sind auch Vorreiter bei der Entwicklung und Umsetzung der E-Residency, einer länderübergreifenden digitalen Identitätskarte für Nichtansässige, die von der estnischen Regierung ausgestellt und unterstützt wird.

Seine entwickelte Telekommunikations- und digitale Infrastruktur bietet ein überlegenes Umfeld für Geschäftsoperationen. Als eines der besten Länder der Welt in Technologiebereichen wie Fintech, Cybersicherheitszentren, Entwicklung von Sicherheitssoftware, Systemintegration und Verteidigungssoftware, mobile Sicherheit und drahtlose Sicherheit. Estland verfügt über einen Pool innovativer Talente, einen soliden internationalen Ruf für Know-how und Innovation sowie ein dynamisches und wachsendes Ökosystem für Technologie-Startups.

Was kann ein Administrator für Sie tun?

Die Bestellung eines Verwalters (Direktors) ist seine offizielle Ernennung im estnischen Register. Alle Aufträge, die ihm möglicherweise erteilt werden, sind zusätzliche Optionen, für die ein Auftragsvertrag abgeschlossen werden muss, mit einer Vergütung, die je nach der auszuführenden Arbeit festgelegt wird; dieser Betrag ist nicht in der Grundgebühr enthalten, die nur für die Bestellung verwendet wird. Die Arbeit kann von einem Subunternehmer, einer natürlichen Person oder einem Unternehmen, ausgeführt werden. Der Verwalter (Direktor), dessen Nationalität von unserem Unternehmen ausgewählt wird, was der Kunde vorbehaltlos akzeptiert, ist in der Regel ein Este.

Hier ist, was ein Administrator Ihnen über seine Ernennung hinaus von Fall zu Fall bieten kann (Vergütung je nach den ihm übertragenen Aufgaben, wobei es ihm überlassen bleibt, diese je nach seiner Arbeitsbelastung anzunehmen oder abzulehnen): – Einreichungen von Abschlüssen,
– Erklärungen zur Umsatzsteuer,
– Beratung von Unternehmen,
– Buchhaltung,
– Sorgfaltspflicht bei der Beschaffung der Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit von Unternehmen,
– Sorgfaltspflicht für die Erlangung des Zeugnisses über den guten Ruf mit Apostille,
– Schaffung von wirtschaftlicher Substanz.

Bevor Sie uns einen Auftrag erteilen, sollten Sie sich bei einem Anwalt für Steuer- oder Handelsrecht erkundigen, ob diese Dienstleistungen in dem Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind, legal sind.

Die Gründung einer Onshore- oder Auslandsgesellschaft bedeutet auch, eine wirtschaftliche Substanz zu schaffen (tatsächliche lokale Organisation der Tätigkeit: Büros, Räumlichkeiten, Tätigkeit, Materialisierung, Ressourcen usw.), was für Sie als Eigentümer der Gesellschaft in einem fernen Land schwierig zu bewerkstelligen ist, wenn Sie nicht in dem Land, in dem sich Ihre Gesellschaft befindet, ansässig sind. Das Nichtvorhandensein einer wirtschaftlichen Substanz einer ausländischen Gesellschaft ist gleichbedeutend mit dem faktischen Betrieb und der steuerlichen Niederlassung der Gesellschaft in dem Land, in dem der Eigentümer der Gesellschaft steuerlich ansässig ist. Wenn ein EU-Bürger eine Gesellschaft in Europa gründet, erleichtert dies die Niederlassung der Gesellschaft und ermöglicht ihm, die Verwaltung, Buchhaltung, Produktion, Vermarktung und die Steuererklärungen im Land des Gesellschaftssitzes zu bewältigen. Nicht zu vergessen sind die steuerlichen Verpflichtungen des Eigentümers des Unternehmens in dem Land, in dem er steuerlich ansässig ist.

Steuerabkommen

Land

Typ

Datum der Unterzeichnung

 Pays-Bas

DTC 

1997-03-14

 Maroc

DTC 

2013-09-25

 Autriche

DTC 

2001-04-05

 Danemark

DTC 

1993-05-04

 Arménie

DTC 

2001-04-14

 Slovénie

DTC 

2005-09-13

 Roumanie

DTC 

2003-10-23

 Kazakhstan

DTC 

1999-03-01

 Ouzbékistan

DTC 

2012-10-02

 Chypre

DTC 

2012-10-15

 Suède

DTC 

1993-04-05

 Mexique

DTC 

2012-10-19

 Croatie (Hrvatska)

DTC 

2002-04-03

 France

DTC 

1997-10-28

 Lettonie

DTC 

2002-02-11

 Royaume-Uni

DTC 

1994-05-12

 Biélorussie

DTC 

1997-01-21

 Serbie

DTC 

2009-09-24

 Islande

DTC 

1994-06-16

 Grèce

DTC 

2006-04-04

 Portugal

DTC 

2003-05-13

 République tchèque

DTC 

1994-10-24

 Géorgie

DTC 

2006-12-18

 Turquie

DTC 

2003-08-25

 Slovaquie

DTC 

2003-10-21

 Albanie

DTC 

2010-04-05

 Inde

DTC 

2011-09-19

 Pologne

DTC 

1994-05-09

 Émirats arabes unis

DTC 

2011-04-20

 Norvège

DTC 

1993-05-14

 Corée, République de

DTC 

2009-09-23

 Ukraine

DTC 

1996-05-10

 Ex-République yougoslave de Macédoine

DTC 

2008-11-20

 Canada

DTC 

1995-06-02

 Azerbaïdjan

DTC 

2007-10-30

 États-Unis

DTC 

1998-01-15

 Thaïlande

DTC 

2012-10-25

 Singapour

DTC 

2006-09-18

 Malte

DTC 

2001-05-03

 Suisse

DTC 

2002-06-11

 Italy

DTC 

1997-03-20

 Bulgaria

DTC 

2008-10-13

 Lithuania

DTC 

2004-10-21

 Germany

DTC 

1996-11-29

 Belgium

DTC 

1999-11-05

 Isle of Man

DTC 

2009-08-06

 Finland

DTC 

1993-03-23

 Turkmenistan

DTC 

2011-12-28

 Moldova, Republic of

DTC 

1998-02-23

 Luxembourg

DTC 

2006-05-23

 Russian Federation

DTC 

2002-11-05

 Spain

DTC 

2003-09-03

 Jersey

DTC 

2010-12-21

 China

DTC 

1998-05-12

 Ireland

DTC 

1997-12-16

 Bahrain

DTC 

2012-10-12

 Israel

DTC 

2009-06-29

 Hungary

DTC 

2002-09-11

 

Pays

Type

Date De Signature

 Pays-Bas

DTC 

1997-03-14

 Maroc

DTC 

2013-09-25

 Autriche

DTC 

2001-04-05

 Danemark

DTC 

1993-05-04

 Arménie

DTC 

2001-04-14

 Slovénie

DTC 

2005-09-13

 Roumanie

DTC 

2003-10-23

 Kazakhstan

DTC 

1999-03-01

 Ouzbékistan

DTC 

2012-10-02

 Chypre

DTC 

2012-10-15

 Suède

DTC 

1993-04-05

 Mexique

DTC 

2012-10-19

 Croatie (Hrvatska)

DTC 

2002-04-03

 France

DTC 

1997-10-28

 Lettonie

DTC 

2002-02-11

 Royaume-Uni

DTC 

1994-05-12

 Biélorussie

DTC 

1997-01-21

 Serbie

DTC 

2009-09-24

 Islande

DTC 

1994-06-16

 Grèce

DTC 

2006-04-04

 Portugal

DTC 

2003-05-13

 République tchèque

DTC 

1994-10-24

 Géorgie

DTC 

2006-12-18

 Turquie

DTC 

2003-08-25

 Slovaquie

DTC 

2003-10-21

 Albanie

DTC 

2010-04-05

 Inde

DTC 

2011-09-19

 Pologne

DTC 

1994-05-09

 Émirats arabes unis

DTC 

2011-04-20

 Norvège

DTC 

1993-05-14

 Corée, République de

DTC 

2009-09-23

 Ukraine

DTC 

1996-05-10

 Ex-République yougoslave de Macédoine

DTC 

2008-11-20

 Canada

DTC 

1995-06-02

 Azerbaïdjan

DTC 

2007-10-30

 États-Unis

DTC 

1998-01-15

 Thaïlande

DTC 

2012-10-25

 Singapour

DTC 

2006-09-18

 Malte

DTC 

2001-05-03

 Suisse

DTC 

2002-06-11

 Italy

DTC 

1997-03-20

 Bulgaria

DTC 

2008-10-13

 Lithuania

DTC 

2004-10-21

 Germany

DTC 

1996-11-29

 Belgium

DTC 

1999-11-05

 Isle of Man

DTC 

2009-08-06

 Finland

DTC 

1993-03-23

 Turkmenistan

DTC 

2011-12-28

 Moldova, Republic of

DTC 

1998-02-23

 Luxembourg

DTC 

2006-05-23

 Russian Federation

DTC 

2002-11-05

 Spain

DTC 

2003-09-03

 Jersey

DTC 

2010-12-21

 China

DTC 

1998-05-12

 Ireland

DTC 

1997-12-16

 Bahrain

DTC 

2012-10-12

 Israel

DTC 

2009-06-29

 Hungary

DTC 

2002-09-11

 

   

*Steuerausländer zahlen ihre Steuern in dem Land, in dem sie steuerlich ansässig sind. Im Falle fehlender wirtschaftlicher Substanz in Estland wird ein estnisches Unternehmen, das sich im Besitz eines nicht in Estland steuerlich Ansässigen befindet, entweder doppelt besteuert oder im Land des steuerlichen Wohnsitzes des Eigentümers des estnischen Unternehmens besteuert. Wir stellen Ihnen den Link zur Verfügung, mit dem Sie die estnische E-Residency-Karte beantragen können. Domizilierung zusätzlich 41 € zzgl. MwSt/Monat jährlich zahlbar

Optional, auf Anfrage und nach Kostenvoranschlag, können wir Ihnen bei der Schaffung der wirtschaftlichen Substanz Ihres Unternehmens helfen (Ansiedlung, Materialisierung, Rekrutierung, Organisation, Entwicklung).

 *Die Einrichtung eines Bankkontos* durch eine dritte Person ist illegal, selbst mit einer Vollmacht; wir fordern Sie auf, misstrauisch gegenüber Websites zu sein, die Ihnen die Eröffnung eines Bankkontos* anbieten. Ein von unserem Unternehmen unabhängiger Manager, der als Kontoverwalter für die Bank arbeitet, wird Sie anrufen, um Ihren Antrag auf Eröffnung eines Bankkontos* zu bearbeiten; unser Service ist eine Kontaktvermittlung und nicht die Eröffnung eines Bankkontos*. Die Bank entscheidet allein darüber, ob ein Bankkonto* eröffnet wird oder nicht (Art. L. 312-1, II CMF). Das Profil des Antragstellers für ein Bankkonto* und seine Eignung für die Eröffnung eines Bankkontos* sind für die Entscheidung der Bank ausschlaggebend. Wir übernehmen keine Garantie für die Eröffnung eines Bankkontos*. Die Bankeneinleitung* ist eine Dienstleistungsverpflichtung und keine Ergebnisverpflichtung. Siehe unsere anderen besonderen Bedingungen Besondere Bedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen und Datenschutzrichtlinie.