Unsere Website weist insbesondere auf der Startseite auf die Pflichten hin, die ein Eigentümer einer grenzüberschreitenden Gesellschaft (Gesellschaft, die in einem europäischen Land gegründet wurde, das an das Land angrenzt, in dem der Eigentümer der Gesellschaft steuerlich ansässig ist) hat :

1- die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens schaffen,
2- seine Steuern in dem Land zahlen, in dem er steuerlich ansässig ist,
3- das/die Bankkonto/-konten des Unternehmens melden, in dem Land, in dem der Eigentümer des Unternehmens steuerlich ansässig ist (mit Link zum Formular).

Unsere Arbeitspolitik ist vor allem Ethik und Rechtschaffenheit. Unsere Website verfügt über mindestens drei Seiten, auf denen die Pflichten eines Inhabers eines grenzüberschreitenden Unternehmens aufgeführt sind: Seiten Ethik, Gesetzliche Regeln, die man kennen sollte, Besondere Bedingungen und Nutzungs- und Verkaufsbedingungen.

Unsere Kunden kommen aus verschiedenen Ländern, darunter auch aus Frankreich. Es handelt sich um Unternehmensleiter, die aus meist organisatorischen Gründen (Import-Export, lokale Ressourcen, Transport, Logistik, Auswanderungsprojekte, Lagerhaltung (E-Commerce) usw.) eine Gesellschaft, eine Tochtergesellschaft oder eine Nicht-Tochtergesellschaft, in einem europäischen Land gründen möchten.

Wir haben auch viele afrikanische Kunden, darunter aus dem Maghreb, die ihr Unternehmen in Europa ansiedeln.

Wir lehnen die Gründung von Offshore-Firmen in Steuerparadiesen ab und geben dies sehr offen auf der Startseite unserer Website bekannt.

Wir eröffnen keine Bankkonten für unsere Kunden. Wir erteilen weder Rechts- noch Steuerberatung. Wir erstellen keine privatschriftlichen Urkunden, diese werden von unseren Partneranwälten erstellt. Wir lehnen es ab, mit irgendjemandem (eingehende Anrufe, Kunden, …) über Steueroptimierung oder andere verbotene Themen zu diskutieren.

Unsere Tätigkeit steht im Einklang mit den EU-Vorschriften über den freien Wettbewerb, den freien Handel, den freien Waren- und Personenverkehr (Vertrag von Maastricht (1992), Haager Abkommen (1992), Römische Verträge (1957), Artikel 34, 36, 101, 102, 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, EG-Fusionskontrollverordnung Nr. 139/2004,…

Wir wagen zu behaupten, dass wir in unserem sehr kleinen Rahmen zum Aufschwung oder zur Rückkehr von grenzüberschreitenden Unternehmen in Europa (in der Nähe oder innerhalb der EU) nach Europa beitragen (das sehen wir, wenn uns Steuerpflichtige aus Nicht-EU-Ländern anrufen, um ein Unternehmen in Europa zu gründen).

Bei einer Bankeinführung* übernimmt unser Partner, der von unserem Unternehmen unabhängig ist und bei der Bank angestellt ist, Ihren Antrag auf Eröffnung eines Kontos; unabhängig von unserer Bankeinführungsdienstleistung* wird nur eine Mittelverpflichtung garantiert, es wird also kein Ergebnis in Bezug auf die Eröffnung eines Bankkontos* garantiert, allein die Bank entscheidet. Wir eröffnen selbst keine Bankkonten*. Alle illegalen Aktivitäten und Transaktionen, von denen unser Bankpartner* erfährt, werden auf Ihre Kosten und Ihr Risiko zurückgewiesen. Wir behalten uns das Recht vor, Ihr Unternehmen aufzulösen, wenn der Verdacht auf illegale Aktivitäten besteht. Obwohl wir unser Bestes tun, um die Informationen auf dieser Website korrekt und aktuell zu halten, übernehmen wir keine Garantie für die Richtigkeit, Anwendbarkeit, Eignung oder Vollständigkeit des Inhalts unserer Website. Wir lehnen jede ausdrückliche oder stillschweigende Garantie der Marktgängigkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck ab. Wir haften unter keinen Umständen für Verluste oder sonstige Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf besondere, beiläufig entstandene, Folgeschäden oder sonstige Schäden. Der Inhalt dieser Website ist NICHT als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen und sollte auch nicht als solche betrachtet werden. Unser Unternehmen ist nicht an der Ausübung von Rechts- oder Steuerberatung beteiligt. Wenn Sie eine Rechts- oder Steuerberatung wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt und oder Steuerberater.

Eine “Onshore”-Gesellschaft ist eine Gesellschaft, die steuerlich im selben Land ansässig ist wie ihr(e) Eigentümer (Anteilseigner). Ein grenzüberschreitendes Unternehmen in Europa (in der Nähe oder in der Europäischen Union) ist ein Unternehmen, das von einem nicht in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, ansässigen Steuerzahler gehalten wird. Eine Tätigkeit kann auch als “grenzüberschreitend” bezeichnet werden, wenn sie in ein anderes Land als das Land verlagert wird, in dem die Hauptgesellschaft, die Muttergesellschaft (Holding) oder der Auftraggeber ansässig ist;

In dem Fall, dass die grenzüberschreitende Gesellschaft in Europa (nahe oder innerhalb der EU) keine physische und materialisierte Niederlassung (Mitarbeiter, Räumlichkeiten) in ihrem Gastland (Land, in dem sie registriert ist) hat, d. h. es fehlt ihr an einer tatsächlichen Aktivität und damit an wirtschaftlicher Substanz in ihrem Gastland, muss sie die Körperschaftssteuer in dem Land zahlen, in dem die Aktivität tatsächlich entfaltet wird. Diese Körperschaftssteuer wird dann zu dem Satz erhoben, der in dem Land, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, festgelegt ist. Ein nicht-ansässiger Steuerzahler (Expatriate oder nicht) ist ein Arbeitnehmer oder Eigentümer eines Unternehmens, der nicht in dem Land, in dem er arbeitet, steuerlich ansässig ist. Ein nicht steueransässiger Eigentümer eines Onshore-Unternehmens (Unternehmen und Eigentümer (Aktionär) sind steuerlich im selben Land ansässig) oder Ausländerin, muss ihre Steuern in dem Land zahlen, in dem sie ihren steuerlichen Wohnsitz hat. Für Frankreich gilt das Prinzip des steuerlichen Wohnsitzes: “Ihr steuerlicher Wohnsitz ist in Frankreich, wenn dies der Ort Ihres Hauptaufenthalts ist, d. h. wenn Sie sich dort mehr als sechs Monate im Jahr aufhalten. » https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F62  

Die Bezeichnung “grenzüberschreitendes Unternehmen in Europa (in der Nähe oder in der Europäischen Union)” bezieht sich auf ein Unternehmen, das von einem oder mehreren Anteilseignern gehalten wird, die nicht im Gastland des besagten Unternehmens steuerlich ansässig sind.

Der Eigentümer einer grenzüberschreitenden Gesellschaft in Europa (in der Nähe oder in der Europäischen Union) muss seine Steuern in dem Land zahlen, in dem er steuerlich ansässig ist, und seine Tätigkeit materiell und physisch (Büro und/oder Räumlichkeiten, Angestellte und/oder er selbst) in dem Land ausüben, in dem die besagte Gesellschaft ihren Sitz hat. Wir gründen keine Unternehmen in Ländern, die den Ruf eines “Steuerparadieses” haben. Wir geben keine Rechts- oder Steuerberatung; es wird empfohlen, einen Anwalt für Steuerrecht zu konsultieren, bevor Sie eine grenzüberschreitende Gesellschaft in Europa (in der Nähe oder in der Europäischen Union) bestellen.

Les commandes sur ce site sont sous la seule responsabilité des clients, qui doivent vérifier le droit d’utiliser les services commandés, en fonction du ou des pays dans et vers lesquels ils utiliseront ces services. Les clients doivent également vérifier le droit d’utiliser les services commandés, dans leur pays de résidence fiscale. Quelques obligations spécifiques à la propriété  d’une société transfrontalière en Europe (proche ou dans l’Union Européenne) (dite extra-territoriale, délocalisée, internationale) ou onshore (société et propriétaire (actionnaire) résidents fiscaux dans le même pays) (liste non-exhaustive des obligations)* : implanter la société dans un pays non blacklisté par l’OCDE ou l’Union Européenne (donc société créée idéalement en Europe : bannir les paradis fiscaux),  avoir une organisation réelle dans le pays d’accueil de la société (création d’une substance économique) : bureau, local, activité, employé(s),…), payer  ses impôts dans le pays de résidence fiscale du propriétaire de la société,… Le propriétaire d’une société extra-territoriale (ou étrangère ) doit payer ses impôts dans son pays de résidence fiscale, et exercer matériellement et physiquement (bureau et ou local, employé(s) et ou lui-même) son activité dans le pays d’accueil de la dite société. Les membres d’une LLP doivent payer leurs impôts dans leur pays de résidence fiscale. Nous ne créons pas de sociétés dans les pays ayant la réputation de « paradis fiscal ». Nous ne donnons pas de conseils juridiques ni fiscaux : il est fortement recommandé de consulter un avocat en droit fiscal avant de nous commander une société transfrontalière en Europe (proche ou dans l’Union Européenne). Nos services s’adressent idéalement à des professionnels européens ayant un projet de délocalisation et ou d’expatriation dans un autre pays d’Europe et à des étrangers, non-européens, souhaitant une présence professionnelle en Europe.

Quand un dirigeant-actionnaire crée une société transfrontalière en Europe (proche ou dans l’Union Européenne), il le fait généralement pour optimiser à la baisse les coûts de production ou encore dans le cadre d’un projet d’expatriation ; contrairement aux idées reçues, la délocalisation d’une société située dans l’Union Européenne reste souvent en Europe, ce en vertu notamment de la Convention de La Haye de 1992, et est organisée légalement. En effet, les pays européens ont chacun une politique différente en matière d’attractivité fiscale (charges sociales, impôt société,…) ; on peut alors considérer qu’il y a dans ce domaine, comme dans beaucoup d’autres domaines d’ailleurs, une concurrence naturelle entre pays européens, jusqu’à ce qu’un alignement plus global vienne fixer les bases communes d’une imposition standardisée.

L’accord du vendredi 8 octobre 21 vise à une taxation minimale de 15% des multinationales (grands groupes dont le chiffre d’affaires annuel dépasse 750 millions d’euros) : ce premier pas montre une volonté d’uniformisation mais ne résout pas les disparités entre états européens et de l’Union Européenne, sur la fiscalité des petites et moyennes sociétés.

Unsere Ethik veranlasst uns, unsere Kunden im Rahmen unserer Möglichkeiten nach Motiven auszuwählen, die wir als legitim wahrnehmen können und obwohl unsere Verantwortung auf die Gründung von Unternehmen beschränkt ist; daher lehnen wir es ab, jedem Antrag auf Gründung eines Unternehmens mit einem undurchsichtigen, unklaren und nicht redlichen Zweck nachzukommen.

Der Eigentümer einer grenzüberschreitenden Gesellschaft in Europa (in der Nähe oder innerhalb der Europäischen Union) muss seine Steuern in dem Land zahlen, in dem er steuerlich ansässig ist, und seine Geschäftstätigkeit materiell und physisch (Büro und/oder Räumlichkeiten, Angestellte und/oder er selbst) im Gastland der Gesellschaft ausüben..

Durch die Nutzung unserer Dienste verpflichten Sie sich, legal zu arbeiten und nicht nach einem Weg zu suchen, Ihre Steuerpflichten zu umgehen.

LLP: Sie müssen Ihre gesamten Steuern in dem Land zahlen, in dem Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz haben.

Jede grenzüberschreitende Gesellschaft in Europa (in der Nähe oder in der Europäischen Union), die sich im Besitz eines Steuerausländers befindet, muss in dem Land gemeldet werden, in dem der Eigentümer der Gesellschaft steuerlich ansässig ist; für Frankreich ist hier der Link zum Meldeformular : https://www.formulaires.service-public.fr/gf/cerfa_15928.do

Jedes Bankkonto außerhalb des Landes, in dem der Kontoinhaber steuerlich ansässig ist, muss von diesem bei der Steuerbehörde des Landes, in dem er steuerlich ansässig ist, angemeldet werden; für Frankreich finden Sie hier das Formular für die Anmeldung eines ausländischen Bankkontos: https://www.impots.gouv.fr/sites/default/files/formulaires/3916/2019/3916_2568.pdf

Unsere ständige Betreuung beschränkt sich auf die administrative Überwachung im Zusammenhang mit der Gründung und Erneuerung von Unternehmen.

Wir geben keine Rechts- oder Steuerberatung; wir empfehlen Ihnen, einen Steueranwalt zu konsultieren, bevor Sie eine Bestellung auf unserer Website aufgeben. 

Die Bezeichnung “grenzüberschreitendes Unternehmen in Europa (in der Nähe oder in der Europäischen Union)” bezieht sich auf ein Unternehmen, das von einem oder mehreren Anteilseignern gehalten wird, die nicht im Gastland des Unternehmens steuerlich ansässig sind.

Der Eigentümer einer grenzüberschreitenden Gesellschaft in Europa (in der Nähe oder in der Europäischen Union) muss seine Steuern in dem Land zahlen, in dem er steuerlich ansässig ist, und seine Tätigkeit materiell und physisch (Büro und/oder Räumlichkeiten, Angestellte und/oder er selbst) in dem Land ausüben, in dem die besagte Gesellschaft ihren Sitz hat. Wir gründen keine Unternehmen in Ländern, die den Ruf eines “Steuerparadieses” haben. Wir geben keine Rechts- oder Steuerberatung; es wird empfohlen, einen Anwalt für Steuerrecht zu konsultieren, bevor Sie eine grenzüberschreitende Gesellschaft in Europa (in der Nähe oder in der Europäischen Union) bestellen.

Bestellungen auf dieser Website unterliegen der alleinigen Verantwortung der Kunden, die die Berechtigung zur Nutzung der bestellten Dienstleistungen in Bezug auf das Land oder die Länder, in denen und für die sie diese Dienstleistungen nutzen werden, überprüfen müssen. Die Kunden müssen auch die Berechtigung zur Nutzung der bestellten Dienstleistungen in dem Land, in dem sie steuerlich ansässig sind, überprüfen. Einige spezifische Pflichten, die sich aus dem Besitz einer grenzüberschreitenden Gesellschaft in Europa (in der Nähe oder innerhalb der Europäischen Union) (sog. extraterritoriale, ausgelagerte, ausländische) oder onshore  (Unternehmen und Eigentümer (Aktionär) sind steuerlich im selben Land ansässig) (nicht erschöpfende Liste der Pflichten)* : das Unternehmen in einem Land ansiedeln, das nicht auf der schwarzen Liste der OECD oder der Europäischen Union steht (also idealerweise in Europa gegründet: Steuerparadiese verbannen),  eine reale Organisation im Gastland der Gesellschaft haben (Schaffung einer wirtschaftlichen Substanz: Büro, Räumlichkeiten, Tätigkeit, Angestellte(r),…), seine Steuern in dem Land zahlen, in dem der Eigentümer der Gesellschaft steuerlich ansässig ist,…Eigentümer einer exterritorialen Gesellschaft (oder ausländisch) muss ihre Steuern in dem Land ihres steuerlichen Wohnsitzes zahlen und ihre Tätigkeit materiell und physisch (Büro und/oder Räumlichkeiten, Angestellte und/oder sie selbst) in dem Land ausüben, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat. Die Mitglieder einer LLP müssen ihre Steuern in dem Land zahlen, in dem sie steuerlich ansässig sind.. Wir gründen keine Firmen in Ländern, die den Ruf eines “Steuerparadieses” haben. Wir geben keine Rechts- oder Steuerberatung: Es wird dringend empfohlen, einen Anwalt für Steuerrecht zu konsultieren, bevor Sie bei uns eine grenzüberschreitende Firma in Europa (in der Nähe oder in der EU) bestellen. Unsere Dienstleistungen richten sich idealerweise an europäische Berufstätige, die einen Umzug oder eine Auswanderung in ein anderes europäisches Land planen, sowie an nicht-europäische Ausländer, die eine berufliche Präsenz in Europa anstreben.

Entgegen der landläufigen Meinung bleibt die Verlagerung eines in der EU ansässigen Unternehmens häufig in Europa, insbesondere aufgrund des Haager Übereinkommens von 1992, und ist legal organisiert. Die europäischen Länder haben eine unterschiedliche Politik in Bezug auf die steuerliche Attraktivität (Sozialabgaben, Unternehmenssteuern, …).

Die Einigung vom Freitag, den 8. Oktober 21 zielt auf eine Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Unternehmen (große Konzerne mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro) ab: Dieser erste Schritt zeigt den Willen zur Vereinheitlichung, löst aber nicht die Unterschiede zwischen den europäischen Staaten und der Europäischen Union bei der Besteuerung von kleinen und mittleren Unternehmen.

Unsere Ethik veranlasst uns, unsere Kunden im Rahmen unserer Möglichkeiten nach Motiven auszuwählen, die wir als legitim wahrnehmen können und obwohl unsere Verantwortung auf die Gründung von Unternehmen beschränkt ist; daher lehnen wir es ab, jedem Antrag auf Gründung eines Unternehmens mit einem undurchsichtigen, unklaren und nicht redlichen Zweck nachzukommen.

Der Eigentümer einer exterritorialen, ausländischen (oder internationalen, ausgelagerten) Gesellschaft muss seine Steuern in dem Land zahlen, in dem er steuerlich ansässig ist, und seine Tätigkeit materiell und physisch (Büro und/oder Räumlichkeiten, Angestellte und/oder er selbst) im Gastland der besagten Gesellschaft ausüben.

Durch die Nutzung unserer Dienste verpflichten Sie sich, legal zu arbeiten und nicht nach einem Weg zu suchen, Ihre Steuerpflichten zu umgehen.

LLP: Sie müssen Ihre gesamten Steuern in dem Land zahlen, in dem Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz haben.

Jede grenzüberschreitende Gesellschaft in Europa (in der Nähe oder in der Europäischen Union), die sich im Besitz eines Steuerausländers befindet, muss in dem Land gemeldet werden, in dem der Eigentümer der Gesellschaft steuerlich ansässig ist; für Frankreich ist hier der Link zum Meldeformular : https://www.formulaires.service-public.fr/gf/cerfa_15928.do

Jedes Bankkonto außerhalb des Landes, in dem der Kontoinhaber steuerlich ansässig ist, muss von diesem bei der Steuerbehörde des Landes, in dem er steuerlich ansässig ist, angemeldet werden; für Frankreich finden Sie hier das Formular für die Anmeldung eines ausländischen Bankkontos: https://www.impots.gouv.fr/sites/default/files/formulaires/3916/2019/3916_2568.pdf

Unsere ständige Betreuung beschränkt sich auf die administrative Überwachung im Zusammenhang mit der Gründung und Erneuerung von Unternehmen.

Wir geben keine Rechts- oder Steuerberatung; wir empfehlen Ihnen, einen Steueranwalt zu konsultieren, bevor Sie eine Bestellung auf unserer Website aufgeben. 

Zur Erinnerung einige der wichtigsten Regeln, die Ihnen als Eigentümer einer grenzüberschreitenden Gesellschaft in Europa (nahe oder in der EU) obliegen (nicht erschöpfende Liste) :

1- regelmäßig einen Anwalt für Steuerrecht konsultieren (was wir nicht sind), damit Sie über alle Ihre steuerlichen Verpflichtungen informiert sind,

2- Ihre Steuern (Einkommen, BNC, Dividenden, Flat Tax ,….) in dem Land, in dem Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz haben, erklären und bezahlen,

3- Melden Sie Ihre grenzüberschreitende Gesellschaft in Europa (in der Nähe oder in der Europäischen Union), in Ihrem Land des steuerlichen Wohnsitzes, für Frankreich, Formular : https://www.formulaires.service-public.fr/gf/cerfa_15928.do 

4- Wenn Sie in dem Land, in dem Ihr Unternehmen gegründet wird, keine wirtschaftliche Substanz (Materialisierung Ihrer Tätigkeit: Räumlichkeiten, Büros, Angestellte, Bürotechnik, tatsächliche Tätigkeit usw.) geschaffen haben, müssen Sie in dem Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind, Körperschaftssteuer zahlen, da Ihr Unternehmen und Ihre Tätigkeit standardmäßig als nur in dem Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind, existierend betrachtet werden; mehr über wirtschaftliche Substanz : https://www.service-societe.com/quest-ce-que-la-substance-economique/ 

5- niemals Rechnungen an oder von einem Unternehmen ohne wirtschaftliche Substanz ausstellen und empfangen,

5- niemals Zahlungen von Kunden entgegennehmen und Lieferanten, Mitarbeitern oder anderen bezahlen, an oder von einer Gesellschaft, der es an wirtschaftlicher Substanz mangelt,

6- Wenn Sie eine Gesellschaft im Ausland gründen, müssen Sie im Gastland der besagten Gesellschaft eine wirtschaftliche Substanz schaffen,

7- Sie müssen natürlich eine legale Tätigkeit ausüben,

8.1- Wenn Sie einen Direktor einsetzen, müssen Sie ihn beauftragen, eine Arbeit zu erledigen, die mit dem Unternehmen, in dem er Direktor ist, in Zusammenhang steht,

8.2- Wenn Sie einen Direktor verwenden, sollten Sie mit einem Rechtsanwalt (der wir nicht sind) klären, ob Sie nach den Gesetzen des Landes, in dem Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz haben, berechtigt sind, einen Direktor zu verwenden,

9- Sie müssen eine klare und genaue Buchhaltung führen: einen Buchhalter haben (was wir nicht sind),

10- Ihr(e) in einem fremden Land eingerichtete(s) Bankkonto(s) melden : https://www.impots.gouv.fr/formulaire/3916/declaration-par-un-resident-dun-compte-letranger-ou-dun-contrat-de-capitalisation-o

Unser Beitrag zur Einhaltung der Steuervorschriften durch unsere Kunden :

1 – Versuch, gute und schlechte Absichten herauszufiltern; wenn jemand bei uns anruft, um eine Firma zu gründen, versuchen wir, seine Beweggründe herauszufinden; Wir versuchen, alle Personen, die Steuern vermeiden wollen, als Kunden abzulehnen, und wir argumentieren mit den Vorzügen europäischer Länder, wenn jemand ursprünglich eine Firma außerhalb Europas gründen will, wir gründen übrigens nur Firmen in Europa (außer Gibraltar, Guernsey, Jersey und der Isle of Man (keine vollständige Liste)).

2 – Überall auf unserer Website weisen wir darauf hin, dass man die grundsätzlichen Regeln für die Führung einer grenzüberschreitenden Gesellschaft in Europa (in der Nähe oder in der Europäischen Union) einhalten muss, insbesondere muss man seine Steuern im Land seines steuerlichen Wohnsitzes erklären und zahlen, die wirtschaftliche Substanz seiner Gesellschaft schaffen, seine grenzüberschreitende Gesellschaft in Europa (in der Nähe oder in der Europäischen Union) und seine ausländischen Bankkonten im Land seines steuerlichen Wohnsitzes anmelden, etc.

Besondere Bedingungen